Ältestenrat

Der Ältestenrat ist eine unabhängige Schlichtungsstelle zwischen dem Vorstand und der Mitgliederschaft.
Bei der Aufnahme neuer Mitglieder in eine unbefristete Mitgliedschfaft der KSVg33, entscheidet ein Gremium, bestehend aus Ältestenrat und geschäftsführendem Vorstand über die Aufnahme.
Der Ältestenrat besteht aus vier Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören und mindestens 5 Jahre
aktives Mitglied und 40 Jahre alt sein müssen.